Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stöberregal
Stand: 10.04.2026
1. Vertragspartner
Vertragsparteien sind Stöberregal, im Folgenden auch als „Vermieter“ bezeichnet, und die im Mietvertrag bezeichnete/n Person/en, im Folgenden „Mieter“ oder „Verkäufer“ genannt. Der Mieter versichert, dass er bei Abschluss des Mietvertrages voll geschäftsfähig ist. Bei Erstanmietungen ist ein gültiger Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis) vorzulegen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Der Vermieter vermietet dem Mieter Verkaufsflächen (z. B. Regalflächen, Kleiderständer oder Bodenflächen) zur Präsentation und zum Verkauf von Neu- und Gebrauchtwaren in den Geschäftsräumen in der Lindenstr. 22, 21629 Neu Wulmstorf-Elstorf.
2.2 Die konkrete Beschaffenheit, Größe und Lage der Verkaufsfläche sowie der Mietzeitraum und der Mietzins ergeben sich aus dem jeweiligen Mietvertrag. Ein Anspruch des Mieters auf eine bestimmte Platzierung innerhalb des Verkaufsraumes besteht nicht.
2.3 Der Verkauf der Ware erfolgt im Namen und auf Rechnung des Mieters. Der Vermieter handelt dabei ausschließlich als Stellvertreter des Mieters. Ein Kaufvertrag kommt unmittelbar zwischen dem Mieter und dem Endkunden zustande. Da es sich in der Regel um den Verkauf gebrauchter Gegenstände von Privatpersonen handelt, sind Umtausch, Rücknahme sowie Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vermieter ausgeschlossen.
2.4 Der Mieter ist verpflichtet, die Ware mit den vom Vermieter zur Verfügung gestellten Barcode-Etiketten zu kennzeichnen. Preis und Artikelbezeichnung sind vom Mieter handschriftlich und gut lesbar auf dem Etikett zu vermerken. Nicht oder falsch gekennzeichnete Ware kann nicht verkauft werden.
2.5 Die Bestückung der Fläche erfolgt durch den Mieter in Absprache mit dem Vermieter. Der Mieter darf während der Öffnungszeiten im Rahmen der vereinbarten Kapazitäten jederzeit Ware nachlegen oder austauschen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Die vereinbarte Miete ist mit Abschluss des Mietvertrages sofort fällig und in bar oder per Kartenzahlung an den Vermieter zu entrichten.
3.2 Für die Verkaufsabwicklung erhebt der Vermieter eine Verkaufsprovision, deren Höhe im Mietvertrag festgelegt ist.
3.3 Nach Ablauf des Mietzeitraums erstellt der Vermieter eine Abrechnung über die verkauften Gegenstände sowie die darauf anfallende Verkaufsprovision.
3.4 Der erzielte Verkaufserlös wird abzüglich der Verkaufsprovision innerhalb von maximal vier Wochen nach Ende des Mietzeitraums auf das vom Mieter benannte Bankkonto überwiesen. Eine Barauszahlung des Erlöses ist möglich, wenn der Bargeldbestand in der Kasse des Vermieters dies erlaubt; hierfür ist zwingend die Vorlage eines amtlichen Ausweises (z. B. Personalausweis) erforderlich, der mit dem Namen des Mieters übereinstimmt.
4. Vertragsdauer und Beendigung
4.1 Das Mietverhältnis wird für die im Mietvertrag festgesetzte Dauer fest abgeschlossen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Wunschgemäße Verlängerungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung; ein Rechtsanspruch auf Verlängerung besteht nicht.
4.2 Bei vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter erfolgt keine (auch keine anteilige) Erstattung des bereits gezahlten Mietzinses.
4.3 Nach Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, nicht verkaufte Gegenstände spätestens zum letzten Tag der Mietlaufzeit bis eine Stunde vor Schließung abzuholen. Die Herausgabe der Ware erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises.
5. Versicherungsschutz
Für die vom Mieter eingebrachten Sachen besteht kein Versicherungsschutz (z. B. bei Diebstahl, Sachbeschädigung, Brand oder Leitungswasser). Der Abschluss von erforderlichen oder sachdienlichen Versicherungen wird allein vom Mieter sichergestellt.
6. Verbotene Gegenstände / Zustand der Ware
6.1 Nicht erlaubt sind Lebensmittel, Pflanzen, Waffen, Betäubungsmittel, gesundheitsschädliche Stoffe, Erotikartikel, Plagiate, leicht entzündliche oder gefährliche Gegenstände, verderbliche Waren, lebende Tiere oder Artikel, die gesetzliche Vorschriften verletzen.
6.2 Alle Artikel müssen vor der Platzierung auf Zustand und Sicherheit geprüft sein. Elektrogeräte dürfen nur in technisch einwandfreiem und funktionstüchtigem Zustand angeboten werden. Der Mieter haftet allein für Schäden, die durch von ihm eingebrachte defekte Geräte entstehen. Kleidung und Textilien müssen sauber und gewaschen sein. Mängel müssen gut sichtbar gekennzeichnet werden. Stöberregal behält sich vor, ungeeignete oder mangelhafte Artikel vom Verkauf auszuschließen.
6.3 Mit der Einstellung der Ware bestätigt der Mieter, dass er alleiniger Eigentümer der Artikel ist und durch den Verkauf keine Rechte Dritter verletzt werden.
7. Fundsachen
Verlorene Artikel oder Waren ohne Etikett werden einen Monat im Bereich „Fundstücke“ aufbewahrt. Danach gehen sie entweder in das Eigentum von Stöberregal über oder werden gespendet.
8. Datenschutz & Videoüberwachung
8.1 Stöberregal erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung des Mietvertrages und Erbringung der Leistungen gemäß DSGVO.
8.2 Zum Zwecke des Eigentumsschutzes und zur Aufklärung von Straftaten werden die Geschäftsräume videoüberwacht. Die Daten werden nach einer angemessenen Frist gelöscht, sofern sie nicht zu Beweiszwecken benötigt werden.
9. Steuerliche Behandlung / Kleinunternehmerregelung
Stöberregal ist ein Kleinunternehmen und berechnet gemäß § 19 UStG keine Umsatzsteuer.
10. Keine Steuerberatung
Der Vermieter erbringt keine steuerliche Beratung. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, seine Einnahmen aus den Verkäufen gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (z. B. bei gewerblichem Handel oder Überschreiten von Freigrenzen) anzugeben.
11. Recht am Bild / Werbung
Der Mieter gestattet dem Vermieter, Fotografien und Videoaufnahmen von den Mietflächen und der darauf präsentierten Ware anzufertigen und diese zum Zwecke der Werbung (z. B. auf Social-Media-Kanälen wie Instagram/Facebook oder der Webseite) unentgeltlich zu veröffentlichen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Tostedt.
13. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag wirksam. Unwirksame Klauseln sind durch rechtlich zulässige Regelungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Änderungen bedürfen der Schriftform.